Externer Gefahrgutbeauftragter
Als externer Gefahrgutbeauftragter erfüllen wir alle gesetzlichen Vorgaben gem. GGBV Artikel 11+12.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter erfüllt für KMU die Auflagen der Artikel 11 und 12 GGBV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung), die seit 2001 gelten. Seither muss jedes Schweizer Unternehmen, das Gefahrgut verpackt, transportiert oder versendet, der jeweils zuständigen kantonalen Vollzugsstelle einen Gefahrgutbeauftragten gemeldet haben. Unsere externen Gefahrgutbeauftragten übernehmen in der Schweiz die betreffenden Aufgaben für nationale und internationale KMU in der Industrie, im Handel und in der Logistik.